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Testamentsvollstreckung & Nachlassverwaltung

Die Themen Erben und Schenken, sowie die Nachfolgeplanung sind häufig mit großen Unsicherheitsfaktoren belastet und führen häufig zu schwierigen Situation beim Schenker bzw. Erblasser.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne!

Bei der Testamentsvollstreckung setzen Sie durch eine Verfügung in Ihrem Testament eine Person, den sog. Testamentsvollstrecker ein, der dafür sorge trägt, dass

  • Ihr Nachlass entsprechend den Anweisungen im Testament aufgeteilt wird.
  • Möglicherweise vorhandene Schulden reguliert werden.
  • Ihr Vermögen gesichert wird.
  • Sie eine finanzielle Absicherung Ihrer Familienmitglieder erreichen können.

Die Nachlassverwaltung dient vor allem dazu, den Nachlass zu ermitteln und zu sichern, sowie die Formalitäten (Wohnungsauflösung, Kündigung laufender Verträge, Verwaltung von Eigentum) zu übernehmen.

Eine Testamentsvollstreckung oder Nachlassverwaltung bietet sich insbesondere bei größeren und komplizierten Nachlässen an. Vor allem wenn Sie Ihre Familienangehörigen vor möglichem Ärger schützen möchten und sich Angehörige im Ausland aufhalten.

Sie können dadurch für eine Entlastung der Erben sorgen oder im Vorfeld regeln, dass Ihre Erben erst ab einem von Ihnen festgelegten Alter über das Erbe verfügen können (z.B. bei Minderjährigen).

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